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Allgemeine Verkaufsbedingungen für den HandelUnverbindliche Verbandsempfehlung,
herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel,
für die ihr zuzurechnenden Wirtschaftskammer-Mitglieder,  Stand: 2003
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I. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen 
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
 Geschäftsbedingungen abweichende 
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer 
Geltung zugestimmt. 
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von 
unseren Bedingungen
 abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als 
Rahmenvereinbarung auch für alle 
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. 

II. Vertragsabschluss Ein Vertragsangebot eines Kunden 
bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware 
bewirkt den Vertragsabschluß. 
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens 
jedoch 8-tägige Frist ab 
Zugang des Angebotes daran gebunden.

 III. Preis Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes 
ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die 
Lohnkosten aufgrund 
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse
 oder sollten sich andere,
 für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige
 Kosten wie jene für 
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind 
wir berechtigt, die Preise 
entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht. 

IV. Zahlungsbedingungen, 
Verzugszinsen Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug 
gegen Übergabe der 
Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des 
Zahlungsverzuges, 
auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen 
des Kunden gelten 
erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei 
Zahlungsverzug des Kunden 
sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens 
oder Verzugszinsen in 
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des 
Zahlungsverzuges des Kunden, 
ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen. 

V. Vertragsrücktritt Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) 
oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder 
Konkursabweisung mangels Vermögens, 
sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, 
sofern er von beiden Seiten noch 
nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des 
Kunden die Wahl, einen 
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz 
des tatsächlich entstandenen 
Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren 
Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende 
Lieferungen oder 
Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder 
nach Setzung einer 
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt 
zu sein - vom Vertrag 
zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder 
der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
 nach unserer Wahl einen 
pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den 
tatsächlich entstandenen 
Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz 
(§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der 
Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht 
als Werktage zählen. 
Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. 
bei Dienstleistungen mit dem Tag 
des Vertragsabschlusses.Es genügt,die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. 
Tritt der Verbraucher 
gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der 
Ware zu tragen; wurde für den 
Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen 
Beglaubigung von Unterschriften 
sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, 
mit deren Ausführung 
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, 
ist ein Rücktritt nicht möglich. 


VI. Mahn- und Inkassospesen Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall 
des Verzuges, die dem Gläubiger 
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden 
Rechtsverfolgung notwendig sind, 
zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des 
eingeschalteten Inkassoinstitutes 
zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der 
Inkassoinstituten gebührenden 
Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, 
verpflichtet sich der Schuldner, 
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des 
Schuldverhältnisses im Mahnwesen 
pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen. 

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere Verkaufspreise 
beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch 
werden jedoch diese Leistungen 
gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für 
Transport bzw. Zustellung die
 tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,
 mindestens jedoch die am 
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten 
Transportart in Rechnung gestellt. 
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher 
Mannstundensatz als vereinbart gilt.
 Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind 
wir nach erfolgloser Nachfristsetzung 
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 
0,1 % des Bruttorechnungsbetrages 
pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des 
Kunden bei einem dazu befugten 
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,entweder auf Vertragserfüllung 
zu bestehen, oder nach 
Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag 
zurückzutreten und die Ware 
anderweitig zu verwerten. 

VIII. Lieferfrist Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, 
sobald der Kunde all 
seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, 
insbesondere alle technischen und 
vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind 
berechtigt, die vereinbarten 
Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser 
Frist kann der Kunde nach 
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel
Unverbindliche Verbandsempfehlung, herausgegeben von der
Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden 
Wirtschaftskammer-Mitglieder


IX. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. 

X. Geringfügige Leistungsänderungen Handelt es sich 
nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere 
Kunden zumutbare Änderungen unserer 
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für 
durch die Sache bedingte Abweichungen 
(zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.). 

XI. Schadenersatz Sämtliche Schadenersatzansprüche
 sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. 
bei Verbrauchergeschäften für
 Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober 
Fahrlässigkeit hat, sofern es 
sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich 
nicht um ein Verbrauchergeschäft,
 so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. 
Die in diesen 
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz 
gelten auch dann, 
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend 
gemacht wird. 
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von 
Computerprogrammen ist der
Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend 
zu sichern, andernfalls 
er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die 
Verantwortung zu tragen hat.

 XII. Produkthaftung Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind 
ausgeschlossen, es sei denn, 
der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest 
grob fahrlässig verschuldet 
worden ist. 

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung Alle Waren werden von uns unter 
Eigentumsvorbehalt 
geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung 
des Eigentumsvorbehaltes 
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
 Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, 
angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die 
Vorbehaltsware - insbesondere 
durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns 
unverzüglich zu benachrichtigen. 
Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb 
der Handel mit den von uns 
erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen 
Kaufpreisforderung über die 
Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken 
oder verleihen. Der Kunde trägt 
das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des 
Verlustes oder der Verschlechterung. 

XIV. Forderungsabtretungen Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns 
schon jetzt seine Forderungen 
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, 
bis zur endgültigen 
Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine 
Abnehmer zu nennen und 
diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
 insbesondere in der offenen 
Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu 
machen. Ist der Kunde mit 
seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse 
abzusondern und hat der Kunde 
diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind 
in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. 
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere 
ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. 

XV. Zurückbehaltung Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, 
so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht 
zur Zurückhaltung des gesamten,
 sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. 

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt 
österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. 
Die Vertragssprache ist 
Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. 
Handelt es sich nicht um ein 
Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten 
das am Sitz unseres 
Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. 

XVII. Datenschutz, Adressenänderung und 
Urheberrecht Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen 
personenbezogenen Daten 
in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. 
Der Kunde ist verpflichtet, 
uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das v
ertragsgegenständliche Rechtsgeschäft 
nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, 
so gelten Erklärungen  auch dann als zugegangen, 
falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige 
technische Unterlagen 
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser 
geistiges Eigentum; der Kunde 
erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel
Unverbindliche Verbandsempfehlung, herausgegeben von der
Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Handel, für die ihr zuzurechnenden 
Wirtschaftskammer-Mitglieder


Schlussklausel auf Extra-Blatt: Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich auf die 
in den Allgemeinen 
Verkaufsbedingungen enthaltenen fett gedruckten Bestimmungen besonders hingewiesen bzw. 
aufmerksam gemacht wurde

. .............................., am ........... .......................Unterschrift des Kunden